Vorziehen von Abschlussarbeiten
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Ihres Studiengangs regelt die Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, wenn eine Abschlussarbeit angemeldet werden soll: Studierende müssen Modulprüfungen im Umfang einer bestimmten Leistungspunktezahl erfolgreich abgelegt haben. Dies sind
- im Bachelorstudiengang Maschinenbau 120 LP,
- im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering International 120 LP,
- im Masterstudiengang Maschinenbau 74 LP.
Die SPO lässt jedoch Ausnahmen zu, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. In diesem Fall spricht man vom Vorziehen der Abschlussarbeit.
Wenn Sie einen Antrag auf Vorziehen Ihrer Abschlussarbeit stellen möchten, benötigen wir
- einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung,
- einen Zeitplan,
- eine Bescheinigung der bisher absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen,
- eine Bestätigung des Instituts, an dem Abschlussarbeit angefertigt werden soll.
Den Antrag im pdf-Format können Sie von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse direkt per E-Mail beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI einreichen. Eine Vorsprache in der Sprechstunde ist in der Regel nicht erforderlich.