Nachteilsausgleich

Hier informiert Sie Ihr Prüfungsausschuss MACH/ MEI über die Beantragung eines Nachteilsausgleichs.

Die Studien- und Prüfungsordnungen unserer Studiengänge legen fest, dass bei der Gestaltung und Organisation des Studiums sowie der Prüfungen die Belange Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu berücksichtigen sind.

Sind Studierende zum Beispiel nicht in der Lage, Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen oder Erfolgskontrollen fristgerecht oder in der erforderlichen Form abzulegen, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag Ausnahmen der sonst üblichen Regelungen als Nachteilsausgleich genehmigen.

Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI ein:

  • Einen formlosen Antrag, aus dem hervorgeht, worin die Beeinträchtigung besteht und welche Maßnahmen den dadurch bestehenden Nachteil ausgleichen würden,
  • einen Nachweis der bestehenden Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest.

Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin, um den Antrag persönlich einzureichen.

Bei der Erstellung des Antrags und weiteren Fragen kann Ihnen die KIT-Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit BBC weiterhelfen.