Verlängern der Bearbeitungsfrist von Abschlussarbeiten

Sie möchten eine Verlängerung der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit beantragen? Sie haben die Gründe nicht selbst zu vertreten und Nachweise darüber? Die Verlängerung ist mit Ihrer/m Betreuer/-in und Professor/-in besprochen? Dann sind Sie hier richtig!

  

In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Ihres Studiengangs ist die maximale Bearbeitungsdauer Ihrer Abschlussarbeit festgelegt. Sie beträgt

  • im Bachelorstudiengang Maschinenbau 3 Monate,
  • im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering International 3 Monate,
  • im Masterstudiengang Maschinenbau 6 Monate.

Macht die/ der Studierende jedoch einen triftigen Grund geltend, kann der Prüfungsausschuss die maximale Bearbeitungsdauer auf Antrag der/ des Studierenden verlängern.

Die Bearbeitungsdauer kann um folgende Fristen verlängert werden:

  • im Bachelorstudiengang Maschinenbau um 1 Monat,
  • im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering International um 1 Monat,
  • im Masterstudiengang Maschinenbau um 3 Monate.

Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer Ihrer Abschlussarbeit stellen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, Unterschrift und Unterschrift des Betreuers/ Professors,
  • schriftliche Nachweise der triftigen Gründe,
  • wenn Ihr Studiengang in HISPOS verwaltet wird: Anmeldebestätigung Ihrer Abschlussarbeit.

Ein Merkblatt der Fachschaft gibt Ihnen weitere Hilfestellung beim Erstellen des Antrags.

Den Antrag im pdf-Format können Sie von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse direkt per E-Mail beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI einreichen. Eine Vorsprache in der Sprechstunde ist in der Regel nicht erforderlich.