Verlängern der Bearbeitungsfrist von Abschlussarbeiten
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In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Ihres Studiengangs ist die maximale Bearbeitungsdauer Ihrer Abschlussarbeit festgelegt. Sie beträgt
- im Bachelorstudiengang Maschinenbau 3 Monate,
- im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering International 3 Monate,
- im Masterstudiengang Maschinenbau 6 Monate.
Macht die/ der Studierende jedoch einen triftigen Grund geltend, kann der Prüfungsausschuss die maximale Bearbeitungsdauer auf Antrag der/ des Studierenden verlängern.
Die Bearbeitungsdauer kann um folgende Fristen verlängert werden:
- im Bachelorstudiengang Maschinenbau um 1 Monat,
- im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering International um 1 Monat,
- im Masterstudiengang Maschinenbau um 3 Monate.
Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer Ihrer Abschlussarbeit stellen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, Unterschrift und Unterschrift des Betreuers/ Professors,
- schriftliche Nachweise der triftigen Gründe,
- wenn Ihr Studiengang in HISPOS verwaltet wird: Anmeldebestätigung Ihrer Abschlussarbeit.
Ein Merkblatt der Fachschaft gibt Ihnen weitere Hilfestellung beim Erstellen des Antrags.
Den Antrag im pdf-Format können Sie von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse direkt per E-Mail beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI einreichen. Eine Vorsprache in der Sprechstunde ist in der Regel nicht erforderlich.