Rückgabe/ Abbruch von Abschlussarbeiten
In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Ihres Studiengangs ist festgelegt, dass das Thema der Abschlussarbeit nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden kann.
In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch danach noch die Rückgabe des Themas bewilligen. Dies ist der Fall, wenn der/ die Studierende einen triftigen Grund geltend macht, den er/ sie nicht selbst zu vertreten hat, zum Beispiel eine längerfristige Erkrankung, die es dem/ der Studierenden unmöglich macht, die Abschlussarbeit abzuschließen.
Wenn Sie einen Antrag auf Rückgabe des Themas Ihrer Abschlussarbeit stellen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, Ihrer Unterschrift und Unterschrift des Betreuers/ Professors,
- schriftliche Nachweise der triftigen Gründe,
- wenn Ihr Studiengang in HISPOS verwaltet wird: Anmeldebestätigung Ihrer Abschlussarbeit.
Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin, um den Antrag persönlich einzureichen.