Fristverlängerung des Studiums
Studierende verlieren den Prüfungsanspruch im Studiengang, wenn nicht alle Prüfungen bis Ende der Höchststudiendauer abgelegt werden. Die Studienhöchstdauer ist in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und beträgt
- im Bachelorstudiengang Maschinenbau SPO 2015 neun Semester,
- im Bachelorstudiengang Maschinenbau SPO 2023 zehn Semester,
- im Bachelorstudiengang Mechanical Engineering (International) SPO2017 neun Semester,
- im Masterstudiengang Maschinenbau SPO 2015 sieben Semester.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn Sie die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten haben, können Sie beim Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung beantragen. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung und über Ausnahmen von der Fristregelung trifft der Prüfungsausschuss unter Beachtung der in § 32 Abs. 6 LHG. Der Antrag ist schriftlich in der Regel bis sechs Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen.
Wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen formlosen Antrag, in dem Sie begründen, warum Sie die Frist unverschuldet überschreiten werden,
- schriftliche Nachweise der Gründe, zum Beispiel ein ärztliches Attest,
- einen Zeitplan, aus dem hervorgeht, wie Sie den weiteren Ablauf Ihres Studiums planen und welche Prüfungen Sie bereits abgelegt haben.
Ein Merkblatt der Fachschaft gibt Ihnen weitere Hilfestellung beim Erstellen des Antrags.
Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin, um den Antrag persönlich einzureichen.