Dr.-Ing. Willy-Höfler-Stiftung
Dr.-Ing. Willy-Höfler-Auslandsstipendien für Bachelor- und Masterarbeiten
Die Dr.-Ing. Willy-Höfler-Stiftung vergibt Stipendien als Beihilfe für die Durchführung von Bachelor- und Masterarbeiten an im Ausland liegenden Ausbildungsstätten, die ein dem KIT vergleichbares Ausbildungsniveau besitzen. Die Beihilfen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten sind vom Aufenthaltsort und Art der Abschlussarbeit abhängig. Maximal können 3.500 € (Europa) bzw. 7.000 € (Welt) aus Stiftungsmitteln ausgezahlt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums
- Eingeschriebene/r Studierende/r an der KIT-Fakultät für Maschinenbau
- Betreuung der Abschlussarbeit von einem Lehrstuhl der KIT-Fakultät für Maschinenbau
- Wahl der gastgebenden Ausbildungsstätte in Absprache mit einem Lehrkörper der KIT-Fakultät für Maschinenbau
- Kollektive Betreuung der Abschlussarbeit durch den Lehrkörper der KIT-Fakultät und eine Fachkollegin oder einen Fachkollegen der gastgebenden Ausbildungsstätte
- Mindestaufenthaltsdauer in der der gastgebenden Ausbildungsstätte von 10 Wochen
Bewerbung und Entscheidung über die Stipendiumsvergabe
- Bewerbungen um ein Dr.-Ing. Willy-Höfler-Stipendium können jederzeit unter Beifügung oben genannter Unterlagen ganzjährig eingereicht werden und sind zu richten an:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Fakultät für Maschinenbau -Dekanat
Vorstand der Dr.-Ing. Willy-Höfler-Stiftung
Kaiserstr. 12, 76131 Karlsruhe - Die eingegangenen Anträge werden unterjährig dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Der Vorstand entscheidet über die endgültige Auswahl sowie die Höhe der Stipendien. Die Antragssteller werden über die getroffene Entscheidung unterrichtet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln.
- Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung des Stipendiums grundsätzlich in zwei Raten auf ein inländisches Konto. Außerdem erhält der Antragsteller einen Zuweisungsbescheid, in dem die Höhe des gewährten Stipendiums, die Auszahlungsmöglichkeiten und die Berichterstattungspflichten festgelegt sind. Für eine ausreichende Krankenversicherung im Ausland hat der Stipendiat selbst Sorge zu tragen.
Organisatorisches zur Stipendiumsabwicklung
- Das Stipendium wird in zwei Hälften auf ein Konto einer deutschen Bank überwiesen, das auf den Namen des Stipendiaten läuft. Die erste Überweisung erfolgt auf Anforderung des Stipendiaten unter Angabe der Bankverbindung nach Möglichkeit vier Wochen vor Reiseantritt.
- Spätestens zwölf Wochen nach Beginn der Abschlussarbeit wird über deren bisherigen Verlauf ein Bericht von etwa einer DIN A4-Seite erwartet. Nach Vorlage und Prüfung dieses Kurzberichtes wird die zweite Überweisung vollzogen.
- Einen Monat nach Beendigung der Abschlussarbeit, die auf der inneren Titelseite den Hinweis: „durch Mittel der Dr.-Ing. Willy-Höfler-Stiftung gefördert“ enthalten muss, erwartet die Stiftung einen Bericht von etwa zwei DIN A4-Seiten über den Auslandsaufenthalt.
- Nach Abgabe und Benotung der Abschlussarbeit ist der Fakultät ein Belegexemplar in wahlweise digitaler oder ausgedruckter Form zu überlassen und die erzielte Note schriftlich mitzuteilen.
- Ein Verstoß gegen die Voraussetzungen und Nichteinhaltung der Verpflichtung kann zur Rückforderung des Stipendiums führen.
Ausbildungsstätten mit vergleichbarem Ausbildungsniveau (Auswahl)
- Australian Centre for Field Robotics, Australien
- CSRIO in Brisbane, Australien
- Global Advanced Manufacturing Institute (Gami), Suzhou, China
- Politecnico di Milano, Italien
- Univerità di Firenze, Italien
- Queen’s University Kingston, Kanada
- Fraunhofer Project Center in London, Ontario, Kanada
- University of Waterloo, Ontario Kanada
- University of Western Ontario, Kanada
- KTH Stockholm, Schweden
- École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL), Schweiz
- ETH Zürich, Schweiz
- Caltech, Pasadena, Kalifornien, USA
- Stanford University, USA