Formulare
- Anerkennung von innerhalb des Hochschulsystems erbrachten Studienleistungen
- Anerkennung von außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Studienleistungen
- Anerkennungsvereinbarung von ausländischen Studienleistungen
- BAföG-Regelungen für den Bachelor- und Masterstudiengang MATWERK
FAQs
Wie beantrage ich Fristverlängerungen / eine Zweitwiederholung von Prüfungen ("Härtefallantrag")?
Bei der Vorbereitung des Antrags, der an den Prüfungsausschuss gerichtet werden muss, berät und unterstützt InSL oder die Fachschaft.
Die Anerkennungsvereinbarung für Auslandstudienleistungen (siehe Formulare) muss vor dem Auslandsaufenthalt mit den entsprechenden Dozenten und Dozentinnen ausgefüllt und dann beim Leistungskoordinator Matwerk eingereicht werden.
Was muss ich bei der Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen beachten?
Die Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen (siehe Formulare) muss im ersten Semester nach Rückkehr an das KIT beim PA-MatWerk beantragt werden.
Abschlussarbeiten
Die Verwaltung der Abschlussarbeiten in Campus erfolgt direkt durch die betreuenden Institute. Ein Antrag an den Prüfungsausschuss muss nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß SPO (BSc: 140 LP, MSc: 75 LP) noch nicht erfüllt sind.
Was kann ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht antreten kann? Und wie gehe ich vor, wenn ein fristgerechter Rücktritt von einer Prüfung nicht mehr möglich ist?
Die Abmeldung, das Versäumnis und der Rücktritt von Prüfungen sind in der jeweiligen für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung je nach Art der Prüfungsleistung geregelt. In den Bachelor-Studiengängen und dem Master-Studiengang nach SPO 2017 ist dies §10.
Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?
Für Studierende mit Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit beim PA-MatWerk einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Sie benötigen hierzu ein Attest. Link zur KIT-Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Studienverlaufsbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde benötige?
Zur Vorlage bei der Ausländerbehörde, bei Studentenwerk etc. schreiben Sie ausschließlich vom KIT-Email-Account (...@student) an pa-matwerk∂mach.kit.edu Folgende Anhänge fügen Sie Ihrem Mail bei: Immatrikulationsbescheinigung, vollständiger Notenauszug, Name der Behörde und Kontaktdaten der Ansprechpartnerin/ des Ansprechpartners.
Wo finde ich BAföG-Regelungen für die Studiengänge MatWerk?
Eine Aufstellung der Regelungen ist unter dem Register Formulare zu finden.
Welche Bescheinigungen stellt das SLE aus?
Der Studierendenservice stellt folgende Bescheinigungen aus https://www.sle.kit.edu/imstudium/bescheinigungen.php