Ablauf Abschlussarbeit
Voraussetzungen für den Start der Abschlussarbeit:
MIT Bachelor:
- erfolgreich abgelegte Modulprüfungen im Umfang von 120 Leistungspunkten
MIT Master:
- erfolgreich abgelegte Modulprüfungen im Umfang von mind. 75 Leistungspunkten
- Start in der Regel nicht vor 3. Semester
Vorgehen:
- Finden Sie ein Institut, bei welchem Sie eine Abschlussarbeit schreiben möchten und besprechen Sie mit diesem das Thema. Für externe Abschlussarbeiten (Unternehmen/ andere Fakultäten) muss ein/e Professor/in der Fakultät ETIT/MACH eine Betreuungszusage unterschreiben (Antrag externe Abschlussarbeit)
- Studierende, welche Ihre Abschlussarbeit an der Fakultät Informatik schreiben möchten, lassen bitte folgenden Antrag ausfüllen: Abschlussarbeit an der Fakultät Informatik und geben diesen beim Studiengangservice ETIT und entsprechenden Institut ab
- Das Institut legt die Abschlussarbeit im Campus-Portal an, Sie erhalten eine automatisierte E-Mail mit der Aufforderung, sich für die Abschlussarbeit im System anzumelden.
- Der/die Prüfer/in trägt das Vergabedatum ein und veröffentlicht die Anmeldung im System, nun ist die Arbeit für Sie sichtbar.
- Der Studiengangservice prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine E-Mail, dass die Abschlussarbeit genehmigt ist und Sie können mit der Bearbeitung beginnen.
- Sie erstellen die Abschlussarbeit und halten die Präsentation innerhalb des Bearbeitungszeitraums von 3 Monaten (optional 6 Monate).Der Zeitpunkt der Abgabe wird im Campus-Portal eingetragen.
- Der/die Prüfer/in bewertet die Arbeit, trägt die Note im Campus-Portal ein und gibt diese frei. Der Studiengangservice veröffentlicht die Note und diese wird für Sie im System sichtbar.
Achtung: Für die Benotung hat der/die Prüfer/in 8 Wochen Zeit, sollte die Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung gewesen sein, können Sie bei dem/der Prüfer/in eine sog. 4,0-Bescheinigung anfordern, sodass ein "mindestens bestanden" verbucht wird. Sie können sich damit eine Titelführungsbescheinigung generieren, welche Sie für Bewerbungen nutzen können.
Anerkennung auswärtiger Prüfungsleistungen
Den Antrag finden Sie unten verlinkt.
- Gehen Sie zu einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer und legen Sie dort das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Transkript, Zeugnis, Notenauszug) vor.
- "Anstelle von Leistungen" (Leistungen die Sie für ein KIT-Modul anerkennen möchten) müssen über die modulverantwortliche Person anerkannt werden, diese finden Sie im Modulhandbuch.
- Wichtig: Anerkennungen müssen innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation beantragt werden.
- Besteht Gleichwertigkeit im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen, wird dies durch die Fachprüfung bestätigt.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit dem entsprechenden Nachweisen beim Studiengangservice ein.
- Hinweis zu Auslandsprüfungsleistungen: Bei Anerkennungen von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester ist es empfehlenswert, die zu anerkennenden Leistungen vorab mit der Fachstudienberatung zu besprechen.
Anerkennung eines Berufspraktikums
Sie haben die Möglichkeit ein bereits absolviertes Praktikum oder eine Ausbildung als Berufspraktikum in Ihrem Studium anerkennen zu lassen.
Wenden Sie sich zunächst für die fachliche Prüfung an das Praktikantenamt der Fakultät ETIT: praktikantenamt∂etit.kit.edu
Im Anschluss senden Sie den Antrag an den Studiengangservice:
bachelor-info∂etit.kit.edu oder master-info∂etit.kit.edu
Die Anerkennung ist nur innerhalb des ersten Semesters nach Immatrikulation möglich.
Ordentliche Exmatrikulation
Wenn Sie am Ende Ihres Studiums angelangt sind, beantragen Sie bitte die ordentliche Exmatrikulation beim Studierendenservice (SLE).
Bitte füllen Sie den Antrag auf Exmatrikulation aus.
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben oder kann bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. wegen Arbeitsbeginn innerhalb des Semesters) sofort erfolgen.
Eine Exmatrikulation zum Ende des Semesters in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben, kann sinnvoll sein, wenn Sie noch keine Arbeitsstelle haben und über die studentische Krankenversicherung versichert sind.
Das Datum der letzten Prüfungsleistung ist das Datum Ihres Abschlusses, nicht das Ihrer Exmatrikulation.
Sie werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert, wenn Sie sich nicht mehr rückmelden – diese Art der Exmatrikulation berechtigt Sie jedoch nicht, Ihre Abschlussdokumente in Empfang zu nehmen oder sich an einer anderen deutschen Hochschule einzuschreiben.
Durch die eigene Wahl des Exmatrikulationsdatums können Sie, sollten Sie Karlsruhe verlassen aber zunächst noch immatrikuliert bleiben wollen, alle Formalitäten noch selber erledigen. Anderenfalls können Sie auch jemanden bevollmächtigen, welcher die Exmatrikulation für Sie vornimmt.
Für die ordentliche Exmatrikulation benötigen Sie Stempel und Unterschrift von:
- der KIT-Bibliothek
- dem Institut bei welchem die Abschlussarbeit gefertigt wurde
- dem International Students Office (für ausländische Studierende)
Die Einholung der Stempel und Unterschriften ist digital möglich.
Das ausgefüllte Formular ist beim Studierendenservice einzureichen:
studierendenservice∂sle.kit.edu
Bitte beachten Sie, dass der Studierendenausweis ebenfalls beim Studierendenservice abgegeben werden muss, außer Sie haben diesen verloren.
Für Ihren weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag sollte beinhalten:
• formloser Antrag in Briefform (siehe Vorlage unten)
• aktueller Notenauszug (mit allen bestanden und nicht bestandenen Prüfungsleistungen)
• ggfs. aussagekräftiges Attest oder andere Nachweise
Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag and die entsprechende E-Mail-Adresse:
Bachelor: bachelor-info∂etit.kit.edu Master: master-info∂etit.kit.edu
Prüfungsausschussvorsitzende | Studiengang |
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Prof. Dr. Michael Heizmann | Bachelor ETIT und MEDT |
Prof. Dr. Ahmet Cagri Ulusoy | Master ETIT |
Prof. Dr. Marcus Geimer | Bachelor und Master MIT |
Hier finden Sie die aktuellen Modulhandbücher.
ModulhandbücherETIT Termine - MIT entsprechend gekennzeichnet.
BachelorPrüfungstermine für MIT und ETIT!
MasterFormblatt gem. §3 (2) Nr. 2 der Zugangssatzung 2018
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