Nachträglicher Rücktritt
Die Fristen für den Rücktritt von bereits angemeldeten Prüfungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Diese sind
- bei schriftlichen Prüfungen bis zum Tag vor der Prüfung,
- bei mündlichen Prüfungen bis spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
Wer diese Fristen nicht einhalten konnte, kann auch nach Beginn der Erfolgskontrolle oder bei einem Versäumnis der Erfolgskontrolle nachträglich zurücktreten. In der Studien- und Prüfungsordnung ist geregelt, dass der geltend gemachte Grund dem Prüfungsausschuss in diesem Fall aber unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden muss.
Wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, warum Sie die Frist unverschuldet verpasst haben,
- schriftliche Nachweise der Gründe, zum Beispiel ein ärztliches Attest vom Prüfungstag, aus dem hervorgeht, inwiefern Sie durch Ihre Erkrankung beim Ablegen der Prüfung beeinträchtigt waren und wann Sie wieder prüfungsfähig sind.
Den Antrag im pdf-Format können Sie von Ihrer KIT-E-Mail-Adresse direkt per E-Mail beim Prüfungsausschuss MACH/ MEI einreichen. Eine Vorsprache in der Sprechstunde ist in der Regel nicht erforderlich.