Fristverlängerung von Prüfungen
Sie möchten eine Verlängerung der Frist einer Prüfung beantragen? Sie haben die Gründe nicht selbst zu vertreten und Nachweise darüber? Dann sind Sie hier richtig!
Für einige Prüfungen im Studium gibt es Fristen. Dies betrifft nicht nur die Orientierungsprüfungen in den Bachelorstudiengängen, sondern auch die Frist zum Ablegen des Auflagenpraktikums oder Fristen der Wiederholungsprüfungen in allen unseren Studiengängen.
Wenn Sie eine Fristverlängerung beantragen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:
- einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, warum Sie die Frist unverschuldet verpasst haben oder verpassen werden,
- schriftliche Nachweise der Gründe, zum Beispiel ein ärztliches Attest,
- einen Zeitplan, aus dem hervorgeht, wie Sie den weiteren Ablauf Ihrer Prüfungen planen und welche Prüfungen Sie bereits abgelegt haben.
Ein Merkblatt der Fachschaft gibt Ihnen weitere Hilfestellung beim Erstellen des Antrags.
Bitte vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin, um den Antrag persönlich einzureichen.