Am Ende des Aufenthaltes
1. Verlängerung des Aufenthaltes
Grundsätzlich können Sie Ihren Studienaufenthalt am KIT um ein Semester verlängern, wenn Sie beabsichtigen, länger hier zu studieren oder eine Abschlussarbeit zu schreiben. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Ihre Heimathochschule mit dieser Verlängerung einverstanden ist. Darüber hinaus müssen Sie für den zusätzlichen Zeitraum ein neues Learning Agreement erstellen. Wenn Sie die Absicht haben, eine Abschlussarbeit zu schreiben, benötigen Sie zusätzlich für die Verlängerung noch eine Bestätigung Ihres Betreuers.
Bitte beachten Sie, dass seit dem Wintersemester 2017/18 Austauschstudierende aus Drittländern außerhalb der EU/EEA ab dem dritten Studiensemester am KIT Studiengebühren bezahlen müssen.
2. Rückmeldung
Alle Studierende, die ein komplettes akademisches Jahr am KIT bleiben oder ihren Aufenthalt verlängern wollen, müssen sich im Campus Management zurückmelden. Dafür sind folgende Fristen vorgesehen:
- 15.01. – 15.02. für das Sommersemester
- 01.07. - 15.08. für das Wintersemester
Achten Sie bitte darauf, die genannten Rückmeldefristen einzuhalten. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr von 15 € erhoben. Ohne Rückmeldung können Sie sich im nächsten Semester nicht zu Prüfungen anmelden.
3. Notenauszug/Transcript of records
Ihre Prüfungsergebnisse werden nach Beendigung der Korrektur zeitnah in Ihren Studierenden-Account eingetragen. Bitte bedenken Sie aber, dass die Korrekturphase bis zu 8 Wochen nach absolvierter Prüfung dauern kann.
Danach können Sie sich jederzeit einen (vorläufigen) Notenauszug online im Campus Management ausdrucken.
Sobald alle Noten eingetragen sind, können Sie sich Ihr endgültiges Transcript of Records selbst ausdrucken. Nach der Exmatrikulation ist das Transcript längstens 6 Monate online abrufbar. Da es automatisch generiert wird, trägt es keine Unterschrift, ist aber stattdessen mit einem Verifikationscode versehen.