Austauschprogramme und weitere Fördermöglichkeiten/Stipendien weltweit

1 Austauschprogramme weltweit

Neben den bereits beschriebenen fakultätsspezifischen Programmen gibt es vom IStO verwaltete Austauschprogramme, die i.d.R. fakultätsübergreifend angeboten werden und damit offen für alle Fachrichtungen sind. (Eventuelle Einschränkungen können der Kooperationsliste auf der Webseite des IStO entnommen werden.) Diese Programme bieten einen kompletten Studiengebührenerlass an der Gastuniversität und sind zum Teil mit Stipendien kombinierbar. Wichtig: Fragen Sie bei den Stipendiengebern nach, ob die Kumulierung der Stipendien genehmigt ist!

Die Bewerbung für diese Programme erfolgt direkt beim IStO, in elektronischer Form und über ein Online-Bewerbungsportal. Es sind sowohl Bewerbungen für ein Semester als auch für  ein Studienjahr möglich, bei einigen Programmen werden jedoch Jahresaufenthalte bevorzugt berücksichtigt.

 

1.1 Besondere Partnerschaften

Die KIT-Fakultät für Maschinenbau pflegt im Rahmen der Direktkooperationen des KIT seit einigen Jahren besonders intensive Beziehungen zur

Da jeweils beiden Seiten an einer Intensivierung des Studierendenaustauschs gelegen ist, ist Studierenden des Maschinenbaus am KIT, die sich für einen Studienaufenthalt in den USA oder China interessieren, eine Bewerbung an einer dieser Hochschulen besonders zu empfehlen. Für die Georgia University bis zu max. 10 Austauschplätze KIT-weit zur Verfügung (jeweils abhängig von der Balance des Austausches). Das BIT nimmt ebenfalls bis zu 10 Karlsruher Studierende pro Jahr auf, das SJTU maximal 5 Studierende.
Die Bewerbungen sind voraussichtlich bis zum 10.9. ans IStO zu richten. Es gelten die Terminangaben auf den Seiten des IStO, das wie bei allen Direktkooperationen die letzte Entscheidung im Auswahlverfahren hat. Der Bewerbungsablauf (einzureichende Unterlagen, Termine, Zusagen) richtet sich daher auch nach den Vorgaben des IStO

 

1.2 Baden-Württemberg-Programme und Direktkooperationen

Die Baden-Württemberg-Programme ermöglichen einen Studienaufenthalt an einer Universität in einer Partnerregion Baden-Württembergs. Derzeit bestehen solche Landesprogramme mit verschiedenen Universitäten in Kanada, Mexiko und den USA; eine aktuelle Zusammenstellung finden Sie auf der Homepage des IStO.

Direktkooperationen sind bilaterale Abkommen des KIT mit verschiedenen Partneruniversitäten weltweit. Bei vielen dieser Partner sind Ingenieurwissenschaften nicht spezifiziert und zeigen daher eine besondere Affinität zum Maschinenbau als der klassischen Ingenieurwissenschaft. Eine vollständige Aufstellung finden Sie in der Kooperationsliste des IStO.

Die administrative Begleitung der Baden-Württemberg-Programmme sowie Direktkooperationen obliegt dem IStO, das auch die Detailberatung durchführt. Für die Programme gelten die gleichen von IStO vorgegebenen Bewerbungsmodalitäten und Fördermöglichkeiten:

  • Förderung ausschließlich für Studierende des KIT
  • Vollständiger Erlass der Studiengebühren (University Fees können anfallen)
  • Auswahlkriterien: gute Studienleistungen, sehr gute Englischkenntnisse (TOEFL-Test) und eine gute Allgemeinbildung
  • Bewerbungsfristen:
  1. Übersee Süd (Argentinien, Australien, Brasilien, Chile): voraussichtlich 10. Juni des Jahres vor dem Auslandsaufenthalt (lange Vorlaufzeit einplanen!)
  2. Übersee Nord (China, Hong Kong, Indien, Israel, Japan, Kanada, Mexiko,Russland, Singapur, Südkorea, Taiwan, USA): voraussichtlich 10. September des Jahres vor dem Auslandsaufenthalt (lange Vorlaufzeit einplanen!)

 

 

2 Weitere Fördermöglichkeiten/Stipendien weltweit

Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Übersee-Programmen, die ausschlißlich einen Studiengebührenerlass gewähren, stehen die Stipendienprogramme/Finanzierungsmöglichkeiten, die in erster Linie einen Zuschuss zu den
Lebenshaltungskosten bieten. Teilweise sind die Fördermöglichkeiten kombinierbar und ein Stipendium kann eine willkommene Ergänzung zum Studiengebührenerlass sein. Eine Nachfrage bei den Stipendiengebern ist in jedem
Fall anzuraten.

 

2.1 DAAD-Jahresstipendien

Über die "Jahresstipendien für Studierende aller Fächer" werden weltweit einjährige Studienaufenthalte durch (Teil-) Finanzierung der Aufenthalts-/Reisekosten und Übernahme von Versicherungskosten gefördert. Die Studiengebühren müssen vom Studierenden selbst aufgebracht werden. Hierfür können nur dann andere Stipendienprogramme genutzt werden, wenn beide Stipendiengeber die Kumulierung genehmigen. Über Bewerbungsvoraussetzungen informiert der DAAD auf seiner Homepage. Die Bewerbungsfristen variieren je nach Zielland und liegen oft bis zu einem Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthalts liegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen online, das professorale Gutachten auf dem normalen Postweg direkt an den DAAD gesendet werden.

 

2.2 PROMOS

Im Rahmen des DAAD-Programms PROMOS werden am KIT Studien- und Forschungsaufenthalte sowie Praktika außerhalb Europas für eine maximale Dauer von 6 Monaten mittels eines monatlichen Teilstipendiums und/oder eines Fahrtkostenzuschusses gefördert. Die Unterstützung dient ausschließlich dem Lebensunterhalt, Studiengebühren können nicht durch die Stipendienleistungen gedeckt werden. Bewerben können sich fächerübergreifend alle am KIT eingeschriebene Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben bzw. Bildungsinländer sind. Auswahlkriterien sind Studienleistung, Motivation und außer-curriculares Engagement. Voraussichlich finden KIT-weit vier Auswahlrunden im Jahr statt. Voraussichtliche Bewerbungsfristen sind der 15.3., 15.6., 15.9. und Anfang Dezember eines jeden Jahres.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

2.3  Landesstiftung Baden-Württemberg

Am KIT werden Stipendien der Landesstiftung Baden-Württemberg an KIT-Studierende vergeben, die einen Studienaufenthalt (nicht Praktikum) an einer Partnerhochschule in Übersee planen. Diese Förderung dient der Finanzierung des Aufenthaltes im Gastland. Achtung: Das Baden-Württemberg-PROGRAMM und das Baden-Württemberg-STIPENDIUM sind unabhängig. Sie können sich also parallel zu Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz im Rahmen des Baden-Württemberg-Programms oder der Direktkooperationen des KIT auf dieses zusätzliche Stipendium bewerben. Die Bewerbung erfolgt ca. ein halbes Jahr vor dem geplanten Aufenthalt über das IStO jeweils zum 

  • 28. Februar für Aufenthalte im folgenden (hiesigen) Wintersemester
  • 31. August für Aufenthalte im folgenden (hiesigen) Sommersemester

 

2.4 Auslands-BAFöG

Für einen Studienaufenthalt im Ausland kann Auslands-BAföG beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel die BAföG-Berechtigung in Deutschland. In Einzelfällen können auch Studierende gefördert werden, die nicht über eine BAföG-Berechtigung in Deutschland verfügen. Das Auslands-BAföG beinhaltet folgende Leistungen:

  • Zahlung der notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600 EUR je Studienjahr)
  • Beihilfe zu Reisekosten
  • Ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung im Ausland
  • Außerhalb der Mitgliedstaaten der EU einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Land festgesetzt wird (zwischen 60 EUR und 450 EUR monatlich), um die erhöhten Lebenshaltungskosten abzudecken

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAföG-Amtes.
 

2.5 Fulbright

Die Fulbright-Kommission vergibt Jahresstipendien sowie Reisestipendien zur Fortsetzung, Erweiterung oder Ergänzung des Studiums an einer US-amerikanischen Hochschule im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Programms. Damit soll das gegenseitige Verständnis zwischen den USA und Deutschland
durch einen akademischen und kulturellen Austausch gefördert werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des IStO.

 

2.6 Stipendien/Stiftungen allgemein

Hinweise auf weitere Stipendiengeber finden Sie unter anderem in der Förderbank des DAAD und auf den Seiten des IStO.